Wir haben folgende Verordnung aus einer Klinik erhalten:
„Vitamin B6 Tab 200 St. PZN 02567840 Ausnahme gemäß AM-RL § 12 Anlage 1“.
Laut Kundin hat der Klinikarzt versichert, dass das Arzneimittel von der Krankenkasse bezahlt wird. Wir erhalten jedoch eine Warnmeldung und können diese Überzeugung demnach nicht teilen.
Was ist nun korrekt?
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