DAP ARBEITSHILFE

Wenn Ibuprofensäfte fehlen …

… darf die Apotheke selbst Rezepturen her­stellen, um einen Patienten fach­ge­recht zu versorgen. Jedoch muss der Arzt eine ent­sprechende Verordnung vor­nehmen. Was darüber hinaus bei der Herstel­lung und Abrechnung von Rezeptur­arznei­mitteln im Falle einer Nicht­liefer­bar­keit zu beachten ist, zeigt die neue DAP Arbeits­hilfe „Rezeptur­herstel­lung bei Liefereng­pass“ am Beispiel von Ibuprofen-Fieber­säften für Kinder.

» Zur Arbeitshilfe