|
Bei jeder Rezeptbelieferung muss jede Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels bzw. eines Imports mit einer Begründung auf dem Rezept dokumentiert werden. Dafür wird das Sonderkennzeichen 0257024 mit dem jeweiligen Faktor verwendet. In welchem Fall muss welcher Faktor aufgedruckt werden? Und wann muss zu dem Sonderkennzeichen noch ein zusätzlicher Vermerk auf die Verordnung? Die folgende Arbeitshilfe gibt Ihnen eine Antwort auf diese Fragen und eine Hilfestellung bei der richtigen Anwendung des Sonderkennzeichens.
|