Wir haben gelesen, dass die Abrechnung eines Botendienstes auch bei der Verordnung einer rezeptpflichtigen Rezeptur grundsätzlich möglich ist.
Wie ist dann die technische Umsetzung zur Abrechnung? Wird zunächst die Rezeptur per Hash-Code aufgedruckt und dann wie gewohnt die Sonder-PZN für den Botendienst aufgedruckt oder wird das zusammengefügt?
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