Wussten Sie, dass Sie die Menge eines Arzneimittels bei einem BtM-Rezept nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen dürfen und bei einem Muster-16-Rezept nicht? Wie verhalten Sie sich, wenn Sie ein OTC-Arzneimittel zulasten der GKV abgeben sollen, dieses aber kein Normkennzeichen trägt? Antworten auf einen Blick finden Sie in den aktualisierten DAP Retax-Arbeitshilfen. Erfahren Sie mehr dazu im folgenden Artikel des aktuellen DAP Dialoges.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 70 (PDF)