Vom Gesetzgeber bereits im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben, wird es nun endlich Wirklichkeit: Apotheken dürfen pharmazeutische Dienstleistungen nicht nur anbieten, sondern auch abrechnen. Zunächst haben es fünf Dienstleistungen in den Abrechnungskatalog geschafft. Einen Überblick erhalten Sie in einem Beitrag des neuen DAP Dialoges.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 70 (PDF)