APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wann ist bei einer Preis­anker­über­schreitung eine Arzt­rück­sprache erforderlich?

Uns wurde ein Rezept zu­lasten der DAK 105830016 über „Roactemra 162 mg ILO in Fer 162 IFE 12ST N3 PZN 16613816 1 x wöchentlich s.c.“ vor­ge­legt.
Es war kein Aut-idem-Kreuz ge­setzt.

Wir sind uns nicht sicher, ob wir, da keine Importe liefer­bar sind, das Original-Präparat mit der PZN 10056757 und ent­sprechender Begründung beliefern dürfen.

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