APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist bei einer unklaren Verordnung vorzugehen?

Uns liegt folgendes Rezept vor: „Allevyn Fersen­verband Ver 1 Stück“. Da aus der Verordnung nicht klar hervor­geht, was gewünscht ist, haben wir Rück­sprache mit der Arzt­praxis gehalten. Daraufhin wurde uns eine konkrete PZN genannt.

Unsere Frage ist nun: Müssen wir ein neues Rezept mit der genannten PZN anfordern oder reicht der Vermerk auf dem Rezept: „unklare Verordnung: laut ärztl. telefon. Rück­sprache PZN …“, abge­zeichnet mit Namens­zeichen und Datum?

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