Uns liegt folgendes Rezept vor: „Allevyn Fersenverband Ver 1 Stück“. Da aus der Verordnung nicht klar hervorgeht, was gewünscht ist, haben wir Rücksprache mit der Arztpraxis gehalten. Daraufhin wurde uns eine konkrete PZN genannt.
Unsere Frage ist nun: Müssen wir ein neues Rezept mit der genannten PZN anfordern oder reicht der Vermerk auf dem Rezept: „unklare Verordnung: laut ärztl. telefon. Rücksprache PZN …“, abgezeichnet mit Namenszeichen und Datum?
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