APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen alle vorliegenden BtM-Rezepte für eine Patientin mit einem A gekennzeichnet werden?

Eine Patientin von uns hat uns zwei BtM-Rezepte vor­ge­legt, wobei auf dem ersten Rezept Folgendes verordnet ist:

Bupre-Hexal 4 T 70 µg/h PFT N 3 20 St. (A) PZN 11527868 und
2 x Bupre-Hexal 35 µg/h PFT N3 20 St. PZN 11527710.

Auf dem zweiten Rezept ist Folgendes verordnet:
Buprenorphin-Hexal 0,2 mg SUT N2 28 St.

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Jetzt hat die Patientin vor einem Monat das erste Präparat schon einmal erhalten. Wir fragen uns, muss das A für die Über­schreitung der Verschreibungs­höchst­menge pro Wirk­stoff und Patient in 30 Tagen bei jedem Präparat ange­bracht werden? Oder genügt es, wenn es nur einmal auf dem Rezept steht bzw. wie in unserem Fall nur auf einem Rezept?

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