Uns liegt ein Entlassrezept über Bisogamma 2,5 mg N3 (PZN 2516268) zulasten der AOK Bayern vor. Wir gehen davon aus, dass wir auch unter den Coronaregeln nur maximal eine N2-Packung abgeben dürfen. Oder dürfen wir doch eine N3-Packung abgeben?
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