Wir haben ein Sprechstundenbedarfsrezept über einen Hämophilus-B-Impfstoff vorliegen. Dieser ist in Deutschland aber nicht mehr auf dem Markt. Über die Internationale Apotheke könnten wir den Impfstoff beziehen. Unsere Frage ist, ob wir auf das vorliegende Rezept einen Einzelimport abgeben dürfen.
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