Uns liegt ein Kassenrezept über „RoActemra 162 mg Injektionslösung Fertigpen 3 x 4 St.“ zulasten der DAK vor.
Unsere Frage ist, ob wir auf diese Verordnung dreimal die 4er-Packung oder einmal die 12er-Packung beliefern müssen. Wie ist Ihre Einschätzung?
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