Darf Retterspitz äußerlich auf GKV-Rezept abgegeben werden?
Wir haben ein GVK-Rezept über Retterspitz äußerlich (PZN: 00867667) zu Lasten der Kaufmännischen Krankenkasse für ein 11-jähriges Kind vorliegen. Dürfen wir das Rezept zu Lasten der Krankenkasse abrechnen?