AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: DiGA

Digitale Gesundheits­­anwendungen (DiGA) können von Ärzten und Psycho­­therapeuten verordnet werden, um bei der Erken­nung und Behandlung von Krank­­heiten oder z. B. der individuellen Umsetzung von Behandlungs­­prozessen zu unter­­stützen. DiGA werden aber nicht nur nach Verordnung durch einen Arzt erstattet, der Patient kann auch selbst einen Antrag auf eine spezifische DiGA bei seiner gesetz­lichen Kranken­­kasse stellen.

Wir fragten daher:

momius – stock.adobe.com

Haben Sie bereits einen Patienten auf die Möglichkeit, eine DiGA zu beantragen und zu nutzen, hingewiesen?

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