AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: DiGA
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten oder z. B. der individuellen Umsetzung von Behandlungsprozessen zu unterstützen. DiGA werden aber nicht nur nach Verordnung durch einen Arzt erstattet, der Patient kann auch selbst einen Antrag auf eine spezifische DiGA bei seiner gesetzlichen Krankenkasse stellen.
Wir fragten daher:
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momius – stock.adobe.com
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