APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gilt bei Rabattarzneimitteln ein Preisanker?

Wir diskutieren gerade im Team, ob wir den Wunsch unseres Kunden erfüllen dürfen, der sein ihm bekanntes Revlimid behalten bzw. weiterhin auf seine Verordnung bekommen möchte. Revlimid ist immer noch eines der Rabatt­arznei­mittel bei der vor­liegenden GKV. Die Frage ist aber, ob der Arzt durch Verordnung von Lenalidomid 25 mg ratiopharm 21 St. einen Preis­anker setzt, den wir beachten müssen. Wie verhalten wir uns richtig?

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