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Die SARS-CoV-2-AMVersVO geht in die dritte Runde – mit marginalen Neuerungen

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) sorgt seit April 2020 für mehr Flexibilität für Apotheker, sollte ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig oder lieferbar sein. Auch in der neuen, dritten Verordnung, die am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist, bleibt der Spielraum für Apotheken erhalten. Hinzu kommen Regelungen zur Präexpositionsprophylaxe.

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