Vertragsarztstempel – Verlängerung der Friedenspflicht bis Ende März 2016Seit dem 1. Juli 2015 müssen auf jedem GKV-Rezept auch der Vorname und die Telefonnummer des ausstellenden Arztes stehen. Fast alle Kassen erklärten sich bereit, für eine Übergangszeit von 3 Monaten (bis zum 30.09.2015), auf Retaxationen aufgrund von fehlenden oder unvollständigen Angaben im Vertragsarztstempel zu verzichten. Was passiert nun ab dem 01.10.2015?Die meisten Kassen haben sich für eine Verlängerung der Schonfrist bis zum 31.03.2016 ausgesprochen. Die Verlängerung der Friedenspflicht gilt für folgende Kassen:
Alle Ersatzkassen:
Für die übrigen BKKn besteht nur eine Empfehlung auf Retaxverzicht und seitens der AOKn gibt es bisher keine Stellungnahme. Hier sollten Apotheker also besonders auf das Vorhandensein des Vornamens und der Telefonnummer achten und diese gegebenenfalls ergänzen lassen. Über ein endgültiges und allgemeines Verfahren wird noch entschieden. Service des DeutschenApothekenPortalsDie häufigsten und wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Vertragsarztstempel seit dem 01.07.2015 hat das Team des DeutscheApothekenPortals für Sie zusammengefasst. » Hier geht’s zu den FAQ zur Änderung des Vertragsarztstempels |