Wir haben noch eine Frage zum Buchstaben „A“ bei der Belieferung von BtM-Rezepten.
Uns liegt ein Rezept über „Medikinet Adult 30 mg REK 78 St. Dosierung: 1-0-0“ vor. Damit reicht die verordnete Menge länger aus als für die Verschreibungshöchstgrenze von 30 Tagen.
Darf der Arzt mittels Buchstabe „A“ nicht nur die Anzahl der möglichen Betäubungsmittel sowie die Höchstmenge an abgegebenem Wirkstoff, sondern auch die Verschreibungshöchstgrenze von 30 Tagen überschreiten?
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