AKTUELLE RETAXFALLE

Und täglich grüßt das Murmeltier – bzw. das Läusemittel?

Wird in der Apotheke eine Verordnung über ein Läuse­mittel vorgelegt, so beginnt auch hinter dem HV oft das Haare­raufen – aber nicht bedingt durch die ungebetenen Gäste, sondern vielmehr durch die Abgabe­regeln, die bei den verschiedenen Präparaten zu beachten sind und nicht selten zu einer Retax führen.

Dabei sind diese vom Grund­satz her gar nicht so kompliziert: Apotheken­pflichtige Arznei­mittel wie InfectoPedicul werden gemäß der Ausnahme in § 34 Abs. 1 SGB V für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungs­störungen bis zum vollendeten 18. Lebens­jahr von der GKV erstattet.

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