Wird in der Apotheke eine Verordnung über ein Läusemittel vorgelegt, so beginnt auch hinter dem HV oft das Haareraufen – aber nicht bedingt durch die ungebetenen Gäste, sondern vielmehr durch die Abgaberegeln, die bei den verschiedenen Präparaten zu beachten sind und nicht selten zu einer Retax führen.
Dabei sind diese vom Grundsatz her gar nicht so kompliziert: Apothekenpflichtige Arzneimittel wie InfectoPedicul werden gemäß der Ausnahme in § 34 Abs. 1 SGB V für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der GKV erstattet.
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