Inzwischen stehen in Deutschland einige Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19 zur Verfügung und können von Ärzten verordnet werden. Pro abgegebene Packung erhalten der Großhandel und die Apotheke jeweils eine Vergütung. Bei der Verordnung, Bestellung, Abgabe und Abrechnung gibt es einige regulatorische und pharmazeutische Sonderregelungen zu beachten. Neben Besonderheiten im Rezeptdruck sind Apotheken dazu verpflichtet, vor Abgabe eines Coronamedikaments eine Beratung durchzuführen, um das Risiko für unerwünschte Wirkungen zu minimieren. Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 68 (PDF)