Wir haben eine Frage zu Importverordnungen: Oft erhalten wir Rezepte, bei denen der verordnete Import nicht verfügbar ist. Dürfen wir dann frei entscheiden, welches Präparat wir abgeben? Muss man, damit ein Rezept nicht für das Einsparziel angerechnet wird, immer eine Sonder-PZN angeben?
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