Die Abrechnung von Rezepten zur Substitutionstherapie beinhaltet viele Besonderheiten. In der Take-home-Versorgung sind seit 1. Februar zwei neue Sonder-PZN zu beachten, außerdem ist seit diesem Jahr auch die Abrechnung per Hash-Code für Rezepturen mit Substitutionsarzneimitteln Pflicht, sofern die technischen Möglichkeiten es zulassen. Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 67 (PDF)