APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was darf nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abgegeben werden?

Uns wurde folgendes Rezept vorgelegt: Verordnet wurde „Epoetin Alfa Hexal 40000 IE 6 St. N3 (PZN: 00579017)“ zulasten der AOK Bayern (IK: 108310400).

Es gibt zwei Rabatt­artikel (Importe), diese konnten wir aber war zum Zeit­punkt der Rezept­vorlage nicht bestellen. Wir haben aus diesem Grund den nächst­günstigeren, liefer­baren Import (Orifarm PZN: 16632883) bestellt und das Sonder­kenn­zeichen mit der Nummer 2 aufge­druckt.

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Die Kundin bestand bei Abholung des Arznei­mittels jedoch auf einer Belieferung mit dem Original Epoetin der Firma Hexal (wie verordnet).

Unsere Frage lautet: Dürfen wir bei dieser Konstel­lation mit Liefer­fähigkeiten im import­relevanten Markt (es gibt keinen 15/15-Import) das verordnete Original Epoetin von Hexal (Preisanker) zulasten der AOK abgeben?

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