GSK informiert

ANORO® bleibt erstattungsfähig1 – mit weniger Zuzahlung für die Versicherten2

Die Firma GSK hat mit dem GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag für ANORO® vereinbart, der seit dem 01.08.2015 in der Lauer-Taxe ersichtlich ist.1 Damit bleibt das Arzneimittel den COPD‐Patienten in Deutschland erhalten. Da sich auch die Zuzahlung verringert hat2, ist ANORO® sowohl für die Krankenkassen als auch für die Patienten, die eine fixe LAMA-/LABA-Wirkstoffkombination benötigen, eine besonders günstige Behandlungsoption.1

Compliance unterstützen mit der neuen ANORO®-Patienteninformation

Die Patienteninformation enthält eine anschauliche Anleitung zur Bedienung des Ellipta®-Inhalators und liefert wichtige Informationen rund um die Therapie mit ANORO®.

1 Pressemeldung vom 27.07.2015: Erstattungsbetrag für fixe Wirkstoffkombination für COPD-Patienten vereinbart; GlaxoSmithKline;
https://gesundheit.gsk.com/produkte/anoro/news/150727.html

2 Anoro 55 µg/22 µg 30 ED Plv. z. Inhalation 1 Stück N2; Lauer-Taxe online, Stand: 01.09.2015

» Hier finden Sie die Patienteninformation

» Fachinformation ANORO®

DE/UCV/0086/15 09.2015