ANORO® bleibt erstattungsfähig1 – mit weniger Zuzahlung für die Versicherten2Die Firma GSK hat mit dem GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag für ANORO® vereinbart, der seit dem 01.08.2015 in der Lauer-Taxe ersichtlich ist.1 Damit bleibt das Arzneimittel den COPD‐Patienten in Deutschland erhalten. Da sich auch die Zuzahlung verringert hat2, ist ANORO® sowohl für die Krankenkassen als auch für die Patienten, die eine fixe LAMA-/LABA-Wirkstoffkombination benötigen, eine besonders günstige Behandlungsoption.1 Compliance unterstützen mit der neuen ANORO®-PatienteninformationDie Patienteninformation enthält eine anschauliche Anleitung zur Bedienung des Ellipta®-Inhalators und liefert wichtige Informationen rund um die Therapie mit ANORO®.
1 Pressemeldung vom 27.07.2015: Erstattungsbetrag für fixe Wirkstoffkombination für COPD-Patienten vereinbart; GlaxoSmithKline; 2 Anoro 55 µg/22 µg 30 ED Plv. z. Inhalation 1 Stück N2; Lauer-Taxe online, Stand: 01.09.2015 » Hier finden Sie die Patienteninformation DE/UCV/0086/15 09.2015 |