Die Freigabe von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht in die Rezeptfreiheit, der sogenannte „Rx-to-OTC-Switch“, kann eine Wachstumschance bedeuten. Für einen Switch müssen die Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG in Verbindung mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung entlassen werden. Wichtigste Voraussetzung für den Switch eines Arzneimittels aus der Verordnungspflicht in die Selbstmedikation ist die Arzneimittelsicherheit. Dr. Gisela Maag von IQVIA gibt einen Überblick.
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