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Vertragsarztstempel – verlängerte Schonfrist

Seit dem 1. Juli 2015 müssen auf jedem GKV-Rezept auch der Vorname und die Telefonnummer des ausstellenden Arztes stehen. Alle Ersatzkassen und die meisten Primärkassen erklärten sich damals bereit, für eine Übergangszeit von 3 Monaten (bis zum 30.09.2015), auf Retaxationen aufgrund von fehlenden oder unvollständigen Angaben im Vertragsarztstempel zu verzichten.

Verlängerung der Schonfrist

Bereits im August teilte die Techniker Krankenkasse (TK) mit, ihre Friedenspflicht bis zum 31. März 2016 zu verlängern. Nun schließt sich auch die Schwenninger BKK dieser Entscheidung an.

Service des DeutschenApothekenPortals

Die häufigsten und wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Vertragsarztstempel seit dem 01.07.2015 hat das DeutscheApothekenPortal für Sie zusammengefasst.

» Hier geht’s zu den FAQ zur Änderung des Vertragsarztstempels