Wir haben eine Frage zur Abgabe von Kochsalzlösung/-ampullen für Kinder unter 12 Jahren zulasten der GKV.
Ist dies auch dann möglich, wenn nicht zusätzlich ein wirkstoffhaltiges Präparat wie zum Beispiel Salbutamol auf dem Rezept verordnet wurde? Gibt es eine Höchstmenge, die pro Quartal abgegeben werden darf?
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