Seit dem 1. Januar soll bei der Abrechnung von allen Rezepturverordnungen der sogenannte Hash-Code genutzt werden. Dabei übermittelt die Apotheke zusätzliche Daten (Z-Daten) an die Krankenkasse. Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres ist die neue Abrechnungsart u. a. bei Cannabisrezepturen Pflicht. Das lief jedoch nicht überall reibungslos. Für den Start des Hash-Codes bei allen Rezepturen soll eine Übergangsfrist für etwas weniger Chaos sorgen. Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
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