APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Verordnung ohne Angabe der Stückzahl – was ist abzugeben?

Wir haben eine Zahnarztverordnung über „Ibu 600“ erhalten. Es wurden keine Angaben zu Stückzahl oder N-Größe gemacht, den Arzt können wir nicht erreichen. Der Patient benötigt das Schmerzmittel aber dringend.

Was können wir abgeben? Eine 20er-Packung als kleinste verfügbare Normgröße (N1) oder müssen wir eine 10er als grundsätzlich kleinste Menge abgeben?

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