Wir haben eine Zahnarztverordnung über „Ibu 600“ erhalten. Es wurden keine Angaben zu Stückzahl oder N-Größe gemacht, den Arzt können wir nicht erreichen. Der Patient benötigt das Schmerzmittel aber dringend.
Was können wir abgeben? Eine 20er-Packung als kleinste verfügbare Normgröße (N1) oder müssen wir eine 10er als grundsätzlich kleinste Menge abgeben?
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