Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Verpackungsgesetz

Seit dem 01.01.2022 ist es verboten, Plastiktüten mit Wandstärken von weniger als 50 Mikrometern in den Verkehr zu bringen (Ausnahmen: Hygienegründe und Erstverpackung bei Lebensmitteln). Dieses Verbot umfasst gemäß § 3 Abs. 9 Verpackungsgesetz sowohl die unentgeltliche als auch die entgeltliche Abgabe der Tüten.

Uns interessiert daher, ob bzw. wie Sie das Verpackungsgesetz umgesetzt haben.

Daher fragen wir heute:

Wie sieht die Abgabesituation von Tüten in Ihrer Apotheke aus?










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