Wie kann die Compliance gestärkt werden?
Bei einer Therapie mit niedermolekularen Heparinen wie Enoxaparin-Natrium (Clexane®) ist in allen Indikationen, insbesondere bei der Behandlung von tumorassoziierten Thromboembolien, die korrekte und regelmäßige Anwendung von zentraler Bedeutung für den Therapieerfolg. Essenziell für die Compliance ist, dass der Patient mit der Anwendung des Device – im Falle von Clexane® mit der Anwendung der Sicherheitsspritzen – vertraut ist. Die Sicherheitsspritzen des Clexane®-Originals erlauben eine unkomplizierte Anwendung bei allen Indikationen des breit gefächerten Anwendungsspektrums und können in vielen Fällen dank der verschiedenen Rabattverträge auf Enoxaparin-Verordnungen abgegeben werden.
Austausch kritisch – welche Optionen hat die Apotheke?
Falls ein verordnetes Clexane®-Original aufgrund der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags ausgetauscht werden muss und absehbar ist, dass die Substitution trotz Beratung die Compliance und damit den Therapieerfolg gefährdet, so kann die Apotheke nach § 14 Abs. 3 des Rahmenvertrags Pharmazeutische Bedenken anwenden und den Austausch verhindern. Die Gründe müssen dabei individuell abgewogen werden, aber bei einer Enoxaparin-Therapie kann durchaus eine kritische Indikation vorliegen oder ein Austausch der besonderen Darreichungsform zu Problemen führen.
Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept
Wird aufgrund Pharmazeutischer Bedenken von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abgewichen, damit der Patient mit dem verordneten Original versorgt werden kann, so muss dies auf dem Rezept per Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 8 bzw. 9 sowie einer individuellen Begründung, abgezeichnet mit Datum und Unterschrift, dokumentiert werden.
» Video Clexane®-Sicherheits-Fertigspritze
» Abgabehilfe „Pharmazeutische Bedenken am Beispiel einer Clexane®-Verordnung“
» Pflichttext Clexane® (PDF)