Wir erhalten oft Rezepte mit Verordnungen über Xelevia oder Januvia (unterschiedliche Stärken) in der N1 mit 28 Stück. Die N1-Packungen sind allerdings häufig nicht lieferbar.
In vielen Fällen sind die Praxen nicht erreichbar (Mittwoch/Freitagnachmittag, Telefon überlastet), daher unsere Frage:
Dürfen wir ohne Rücksprache mit der Praxis statt der verordneten N1-Packung die nächstgrößere Packung abgeben, obwohl das eine N3 (= 98 Stück) ist? Eine N2 gibt es nicht. Wir würden natürlich dann die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit angeben.
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