Der Rahmenvertrag setzt den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. Doch häufig taucht die Frage auf, ob die Rahmenvertragsvorgaben auch dann exakt befolgt werden müssen, wenn ein Patient sein verordnetes Arzneimittel dringend benötigt oder im Notdienst ein Rezept vorgelegt wird. Der aktuelle Schwerpunkbeitrag aus dem Dialog geht näher auf diese Situationen ein und stellt vor, was erlaubt ist und was nicht.
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