Uns liegt ein Kassenrezept über „CAVERJECT Impuls 10 µg Zweikammerspr.P+LM H.Inj.L.“ vor. Wir haben im Kopf, dass dies ein Lifestyle-Arzneimittel ist und daher nicht von der GKV erstattet wird. Der Patient behauptet aber, der Arzt habe ihm gesagt, es würde übernommen.
Wer hat nun Recht?
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