Automatische Nullretaxationen: Apotheken warten auf die „Nachjustierung“

Dass der Spitzenverband der GKV-Kassen (SpiBu) und der DAV durch das GKV-VSG gesetzlich verpflichtet wurden, Form- und Nullretaxationen einvernehmlich zu regeln, erschien nur aus Sicht der Krankenkassen verzichtbar. Eine Regelung ist mehr denn je erforderlich: Dies zeigt sich auch in der Tatsache, dass diese Retaxationen nicht etwa als Zeichen eines Einigungswillens abnehmen, sondern leider sogar vermehrt an das DAP gemeldet werden.

Dass aufgrund der zu 95 % automatisch erfolgten EDV-Retaxierungen Fehler passieren, wurde auch vom DAK Vorsitzenden eingeräumt und eine „Systemjustierung“ für erforderlich gehalten. Auf diese „Nachjustierung“ warten die Apotheken ebenfalls noch vergeblich und so wird wohl auch weiterhin über „Einzelfälle“ zu „streiten“ sein, wie im nachfolgenden Fall.

Krankenkasse: DAK Gesundheit (IK 104067996)

Verordnet: Tavor expidet 1,0 TAE N3 50 ST. mit Aut-idem-Kreuz

Abgabedatum: 25.11.2014

Hierzu schreibt der retaxierte Kollege am 17.08.2015 im DAP Retax-Forum:

„Ich habe heute einen besonders ärgerlichen Regress der DAK bekommen. Tavor expidet war für eine Altenheimbewohnerin, die nicht schlucken kann, verordnet worden. Rabattpartner war ein Anbieter von Tabletten/Kapseln. Wir haben zwar das Sonderkennzeichen 6 aufs Rezept gedruckt, aber keinen Text dazugeschrieben (unser Fehler). Jedem Fachmann wäre sofort klar gewesen, was da passiert ist, dennoch retaxiert die DAK auf Null. Dieser Vorgang ist symptomatisch für das mittlerweile vorherrschende Klima zwischen Apotheken und Kassen.“

In der Tat wurde dieser vermeintliche „Formfehler“ im Massenverfahren retaxiert, wie wir aus zahlreichen ähnlichen Retaxationen wissen, und automatisch mit einer Nullretax geahndet: „Keine Ersetzung durch rabattbegünstigtes Arzneimittel / Angabe „pharmazeutische Bedenken“ keine ausreichende Begründung“

Aufgrund der fehlenden „Justierung“ war man jedoch nicht in der Lage zu erkennen, dass in diesem Fall gar keine zusätzliche handschriftliche Begründung erforderlich war, denn auch die mittels Sonder-PZN aufgedruckten „Pharmazeutischen Bedenken“ waren eigentlich nicht nötig, da auf der Verordnung vom Arzt ein Aut-idem-Kreuz angebracht war!

Die von der DAK-Rezeptprüfstelle beanstandete Nichtabgabe ihrer ausschließlich generischen Lorazepam-Rabattarzneien war daher ärztlicherseits ausgeschlossen:

An dieser Stelle nochmals der Hinweis:

  • Ein Aut-idem-Kreuz allein verbietet nicht den gegenseitigen Austausch von als identisch angesehenem Import und Originalarzneimittel!
  • Ein Aut-idem-Kreuz bei namentlicher Verordnung verbietet jedoch nach wie vor den Austausch gegen Generika.

Hätte man diese Retax vor dem Versand nochmals von einem Mitarbeiter persönlich prüfen lassen, hätte dieser:

  • das „Aut-idem-Kreuz“ bemerkt und zudem
  • auch ohne nochmalige handschriftliche Begründung erkannt, dass die ärztliche Verordnung der „expidet“-Form (Schmelztablette) zweifellos aufgrund der Schluckbeschwerden der 87-jährigen Altenheimbewohnerin angezeigt war.

Die in der Fachpresse veröffentlichte Meinung der DAK-Führung zur Apothekenabrechnung gilt natürlich analog auch für die Apothekerschaft: Wessen EDV-Programme nicht in der Lage sind, eine ordentliche Retax zu stellen, kann auch nicht erwarten, dass er diese unwidersprochen vom Konto der Apotheken abziehen darf.

Was bleibt, ist die Forderung nach einem besseren „Input“ und einer regelmäßigen Nachprüfung der verwendeten Prüfprogramme durch qualifizierte und ständig geschulte Mitarbeiter und die Forderung eines Apothekers, der hier stellvertretend für die Mehrheit seiner Kolleg(inn)en fordert:

„Ich warte auf den Tag, an dem Apotheken den lieben KK für unberechtigte Retaxationen auch Kosten in Rechnung stellen dürfen [...] leider darf ich da wohl vergeblich warten.“

Die Hoffnung stirbt zuletzt, denn sicherlich wäre auch dies eine Forderung, die bei den derzeitigen „Verhandlungen“ Berücksichtigung finden sollte.

DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus

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