Wir haben eine Frage: Wir hatten eine Verordnung über „Estramon plus Dienogest 1 mg/2 mg 3 x 28 St. PZN 12347849“ erhalten. Das Präparat war nicht lieferbar, daher baten wir den Arzt um ein neues Rezept über „Lafamme 1 mg/2 mg 3 x 28 St. PZN 03838413“. Allerdings kam die Rückmeldung der Praxis, wir sollten einfach austauschen, es sei doch beides das Gleiche und sie würden uns kein neues Rezept ausstellen. Die EDV zeigt die Präparate nicht als austauschbar an. Wer hat nun Recht?
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