Seit November 2020 muss bei jeder Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels eine Dosierung angegeben werden. Zunächst gab es eine Retax-Friedenspflicht, die jedoch am 1. Oktober 2021 bei den Ersatzkassen auslief. Fehlt nun eine Dosierung auf einer Verordnung über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, ist mit einer Retaxierung zu rechnen. Doch auch die Angabe „Dj“ kann bei manchen Verordnungen teuer werden. Mehr dazu im folgenden Retaxfall.
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