Uns liegt eine Verordnung über „Rinvoq 15 mg Retardtabletten RET 28 St. (PZN: 16687795)“ zulasten der Techniker Krankenkasse (IK: 101777502) vor. Die 28er-Packung ist nicht lieferbar. Eine Packung mit 30 St. (PZN: 15620317) ist lieferbar.
Dürfen wir diese Packung nach Rücksprache mit dem Arzt und schriftlicher Dokumentation der Rücksprache auf dem Rezept abgeben oder brauchen wir ein neues Rezept?
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