Wir bekommen seit kurzer Zeit aus bestimmten Arztpraxen Rezepte für den Sprechstundenbedarf, bei denen im Adressfeld nur noch eine fünfstellige Nummer aufgedruckt wird. Eine Adresse wird nicht angegeben. Scheinbar lässt die EDV das nur in dieser Form zu.
Gibt es allgemeine Vorgaben, wie ein Rezept für den SSB auszufüllen ist?
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