Apotheken geben regelmäßig Arzneimittel aus der Gruppe der Opioidanalgetika ab. Viele Präparate dieser Gruppe unterliegen dem BtM-Recht und werden auf BtM-Rezepten verordnet, daher ist schon auf den ersten Blick klar, dass erhöhte Aufmerksamkeit bei der Abgabe herrschen sollte. Der folgende Beitrag frischt Ihr Wissen zu der Abgabe solcher Schmerzmittel auf.
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