Neuerdings verordnet hier ein Arzt auf GKV-Rezept regelmäßig „Ortoton 750 mg N1“. Von Ortoton gibt es allerdings nur die 50er-Packung, die als N2 deklariert ist. Wie ist nun vorzugehen? Es gibt ein Generikum, das mit 20 Stück als N1 im Handel ist. Müssen wir dann z. B. von neurax die 20er-Packung abgeben („Methocarbamol neurax 750 20 St., PZN 14179770“)?
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