Medtronic informiert

Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK für Insulinpumpenzubehör: Versorgung mit Medtronic Verbrauchsmaterial

Die Barmer GEK hat mit dem Deutschen Apothekerverband einen Hilfsmittelvertrag für Insulinpumpenzubehör ausgehandelt. In der Folge können Apotheken, die dem Vertrag nicht beigetreten sind, ab dem 01.07.2015 Hilfsmittelrezepte mit Insulinpumpenzubehör für Barmer-GEK-Versicherte nicht mehr abrechnen.

Praxisbeispiel: Medtronic Verbrauchsmaterial für Insulinpumpen

Ein Versicherter der Barmer GEK kommt beispielsweise mit folgendem Rezept in die Apotheke:

Da die Apotheke dem entsprechenden Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK nicht beigetreten ist, kann sie das Medtronic Verbrauchsmaterial nicht mehr beliefern.

Sie kann dem Patienten allerdings Informationen zum Erhalt seines Zubehörs geben:

Entweder die Apotheke sendet das Rezept mittels angeforderter Freiumschläge an Medtronic oder sie informiert den Patienten, dass er das Verbrauchsmaterial direkt beim Hersteller beziehen kann.

Kostenlose Patienteninformation zum Ausdrucken

Die Patienteninformation ist ein Leitfaden für Versicherte der Barmer GEK, wie sie ihr Insulinpumpenzubehör über den Hersteller Medtronic beziehen können, wenn ihre Apotheke dem Hilfsmittelvertrag für Insulinpumpenzubehör der Barmer GEK nicht beigetreten ist.

Außerdem enthält sie nützliche Tipps für Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe.

» Hier können Sie sich die Patienteninformation kostenlos herunterladen

» Hier finden Sie das Fax-Formular zur Bestellung von Freiumschlägen