APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann eine Rezeptur abgerechnet werden, wenn ein Kosmetikum als Grundlage verwendet wird?

Wir haben folgende Rezeptur erhalten, die auf einem Kassenrezept verordnet wurde: „Erythromycin 4 % in Hans Karrer Hydrocreme ad 75,0 g 1–0–1“.

Bei der Hans Karrer Hydrocreme handelt es sich um ein Kosmetikum. Ist diese Rezeptur erstattungsfähig bzw. was gibt es zu beachten?

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Alexander Raths – stock.adobe.com