Wir haben folgende Rezeptur erhalten, die auf einem Kassenrezept verordnet wurde: „Erythromycin 4 % in Hans Karrer Hydrocreme ad 75,0 g 1–0–1“.
Bei der Hans Karrer Hydrocreme handelt es sich um ein Kosmetikum. Ist diese Rezeptur erstattungsfähig bzw. was gibt es zu beachten?
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