Wir haben eine Verordnung über drei Präparate in der N3-Packungsgröße auf einem Krankenhausentlassungsrezept erhalten.
Gilt noch die Sonderregelung im Entlassmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, in der eine N3-Verordnung zulässig ist? Und wenn ja, fällt diese Sonderregelung, wenn die pandemische Lage aufgehoben wird?
» Lesen Sie hier die Antwort