AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfall: Wirkstoffverordnung Biologikum

Bei Biologika müssen Apotheken bei der Rezept­be­lieferung verschiedene Besonder­heiten beachten. Aufgrund des komplexen Herstel­lungs­prozesses gelten besondere Anforderungen an eine eventuelle Aus­tausch­barkeit. Austauschbar sind daher nur solche Biologika, die in Anlage 1 des Rahmen­vertrags als austauschbar definiert sind. Hierbei handelt es sich um Bio­identicals, die einen identischen Herstel­lungs­prozess aufweisen.

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