AKTUELLE RETAXFALLE
Retaxfall: Wirkstoffverordnung Biologikum
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Bei Biologika müssen Apotheken bei der Rezeptbelieferung verschiedene Besonderheiten beachten. Aufgrund des komplexen Herstellungsprozesses gelten besondere Anforderungen an eine eventuelle Austauschbarkeit. Austauschbar sind daher nur solche Biologika, die in Anlage 1 des Rahmenvertrags als austauschbar definiert sind. Hierbei handelt es sich um Bioidenticals, die einen identischen Herstellungsprozess aufweisen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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