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Arbeitshilfe 19a: Arzneimittel ohne aktuelle N-Bezeichnung

Ist ein Präparat ohne N-Bezeichnung verordnet, stellt sich häufig die Frage, ob diese zulasten der GKV abgegeben werden darf.

Das DeutscheApothekenPortal stellt zu diesem Problem die Arbeitshilfe 19a zur Verfügung: In gewohnt übersichtlichem Fließschema kann anhand von 3 einfachen Schritten die richtige Abgabe ermittelt werden.

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