Wir haben eine Frage zu Einzelimporten nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz.
Wir bekommen für einen Patienten in Dauertherapie regelmäßig Verordnungen über ein Arzneimittel, das wir importieren müssen. Müssen wir zu jeder einzelnen Verordnung für den immer selben Patienten jeweils eine Genehmigung durch die entsprechende Krankenkasse beantragen?
Dem Gesetz kann ich diese Information nicht entnehmen. Zu Beginn der Therapie wurde die Genehmigung zur Versorgung und die Kostenübernahme von der Krankenkasse erteilt. Dieses Schreiben liegt uns in Kopie vor.
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