APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss jeder Einzelimport genehmigt werden?

Wir haben eine Frage zu Einzel­importen nach § 73 Abs. 3 Arznei­mittel­gesetz.

Wir bekommen für einen Patienten in Dauer­therapie regelmäßig Verordnungen über ein Arznei­mittel, das wir importieren müssen. Müssen wir zu jeder einzelnen Verordnung für den immer selben Patienten jeweils eine Genehmigung durch die entsprechende Kranken­kasse beantragen?

Dem Gesetz kann ich diese Information nicht entnehmen. Zu Beginn der Therapie wurde die Genehmigung zur Versorgung und die Kosten­über­nahme von der Kranken­kasse erteilt. Dieses Schreiben liegt uns in Kopie vor.

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