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Offizin, Backoffice, Herstellung, Heimversorgung, Versand

Benötigen Apotheken mehr als eine SMC-B-Karte?

Pro Apothekenbetriebserlaubnis gibt es eine SMC-B-Karte. Höchstens im Falle eines technischen Defekts haben Inhaberinnen und Inhaber Anspruch auf die Erstattung einer weiteren SMC-B-Karte. Doch manche Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, äußern gegenüber den Kammern den Wunsch, mit mehr als einer SMC-B-Karte gleichzeitig arbeiten zu dürfen. Gegenüber der DAZ spricht die gematik nun explizit die Empfehlung aus, dass die Kammern ihren Mitgliedern mehrere SMC-B-Karten ausgeben.

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Foto: Schelbert