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BtM-Notfallverschreibung – was ist zu beachten?

Wird in der Apotheke ein BtM auf einem Nicht-BtM-Rezept­formular vorgelegt, so sollte jeder Apotheken­mitarbeiter stutzig werden. Schließlich ist die Abgabe von BtM an sehr enge Regelungen gebunden und bei falscher Umsetzung droht nicht „nur“ eine Retax, sondern man verstößt sogar gegen das BtM-Recht.

Dennoch ist die Verschreibung auf einem Nicht-BtM-Formular erlaubt, jedoch nur im Notfall und mit entsprechender Kenn­zeichnung.

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