Wird in der Apotheke ein BtM auf einem Nicht-BtM-Rezeptformular vorgelegt, so sollte jeder Apothekenmitarbeiter stutzig werden. Schließlich ist die Abgabe von BtM an sehr enge Regelungen gebunden und bei falscher Umsetzung droht nicht „nur“ eine Retax, sondern man verstößt sogar gegen das BtM-Recht.
Dennoch ist die Verschreibung auf einem Nicht-BtM-Formular erlaubt, jedoch nur im Notfall und mit entsprechender Kennzeichnung.
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