Praxis-News
Kurzumfrage

  Kurzumfrage

Ihre Meinung zählt:
Videosprechstunde im Home-Office

In der Regel bieten Ärzte ihre Leistungen für Patienten in ihrer Praxis an. Eine Ausnahme könnten jedoch Videosprechstunden sein. Zwar unterscheiden sich diesbezüglich die Regel­ungen der einzelnen Kassenärztlichen Verei­nigungen (KVen), doch unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fernbehandlung von zuhause aus möglich sein.

Klickumfrage

Wie ist Ihre Haltung zur Druchführung von Videosprechstunden im Home-Office?

Positiv
Neutral
Negativ

Teilnahmeschluss ist der 13. September 2021.

Jetzt DOCs sammeln

Ihre Teilnahme wird mit 25 DOCs honoriert.
Zusätzlich verlosen wir 1.000 DOCs.

Sie sind noch nicht für den Rp. Meinungsmonitor registriert?

» Zur Registrierung

Zur Beantwortung der Frage müssen Sie nur auf eine der Antworten klicken.

„Der Hausarzt“ informiert

  „Der Hausarzt“ informiert

Erste Details zur Corona-Auffrischimpfung

Seit 1. September sollen die Praxen für die dritte Impfdosis gegen Corona startklar sein, hatten die Gesundheitsminister der Länder Mitte August beschlossen. Die neue Impfverordnung liegt zum Startzeitpunkt auch vor, doch die STIKO-Empfehlung fehlt noch. Dies ist für Ärztinnen und Ärzte ärgerlich, da sie gemäß den STIKO-Kriterien die Anspruchsberechtigten für die Drittimpfung auswählen sollen, heißt es in der Verordnung. Denn diese schränkt den Anspruch erstmal nicht auf bestimmte Gruppen ein. Die STIKO-Empfehlung wird für die Kalenderwoche 36 oder 37 erwartet. Ein paar Details zur Auffrischung für die Praxen stehen dennoch fest.

Hausarzt.Digital

So soll die dritte Dosis frühestens sechs Monate nach der Vollendung der Grundimmunisierung stattfinden. Ärzte müssen auch das Einverständnis der Impfwilligen neu einholen und dokumentieren. Für Letzteres können die bislang noch nicht angepassten Aufklärungsbögen des Robert Koch-Instituts genutzt werden, so das Bayerische Gesundheitsministerium. Darin sollen Ärzte handschriftlich vermerken, dass es sich um die Auffrischung handelt. Erfolgt die Impfung nach ärztlicher Sorgfaltspflicht und die Aufklärung ist gewährleistet, trägt der Bund das Haftungsrisiko, stellt das Bundesgesundheitsministerium fest.

Auch die Pseudo-Abrechnungsziffern gibt es schon. Diese hat „Der Hausarzt“ in einer Übersicht zusammengestellt. Allerdings warten die Praxen hier noch auf ein zeitnahes Update, damit sie diese auch in der Praxissoftware abrufen können. Jede Impfung wird mit 20 Euro honoriert, Heim- oder Hausbesuch können zusätzlich abgerechnet werden. Neu in die Impfverordnung aufgenommen wurde eine Vergütung für den Nachtrag einer Corona-Impfung in den Impfausweis.

Rp. Meinungsmonitor: Fall des Monats

  Rp. Meinungsmonitor: Fall des Monats

Neues Monatsrätsel: E-Rezept

» Zum Fall des Monats

Ihre Teilnahme honorieren wir mit 20 DOCs-Punkten.

Sie sind noch nicht für den Rp. Meinungsmonitor registriert?

» Zur Registrierung
Rp. informiert

  Rp. informiert

Angepasste Statistiken der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Arztsoftware

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Übersicht zu den Installationsstatistiken der verschiedenen Arztsoftwaresysteme angepasst und um weitere Informationen ergänzt. Der Übersicht kann entnommen werden, wie viele Arztpraxen mit welcher Abrechnungssoftware arbeiten und wie sich der jeweilige Marktanteil gegenüber dem vorherigen Quartal verändert hat.

» Übersicht zu Softwaresystemen der KBV
Rp. Service

  Rp. Service

Praxishilfe „Dosierung auf dem Rezept“

Seit 1. November 2020 muss auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angegeben oder vermerkt werden, dass dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben wurde.

Die Praxishilfe fasst zusammen, in welcher Form die Dosierung auf dem Rezept anzugeben ist, welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind und was passiert, wenn diese fehlt.

Praxishilfe
» Zur Praxishilfe „Dosierung auf dem Rezept“
Banner Startseite DeutschesArztPortal
Umfrageergebnis

  Umfrageergebnis

Ärzte bewerten Zweitmeinungsverfahren positiv

Zweitmeinungsverfahren müssen von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genehmigt werden. Der Anspruch gesetzlich versicherter Patienten besteht zum Beispiel bei einer geplanten Amputation eines diabetischen Fußes oder der Implantation einer Knieendoprothese.

Die große Mehrheit der Ärzte bewertet das Zweitmeinungsverfahren positiv: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben 64 % der teilnehmenden Ärzte (N = 233) an, dass sie dem Zweitmeinungsverfahren positiv gegenüberstehen. Lediglich 14 % der Teilnehmer haben eine negative Haltung gegenüber dem Verfahren.

Grafik Umfrageergebnis

Umfrage des DeutschenArztPortals: „Wie ist Ihre Haltung zum Zweitmeinungsverfahren?“ (N = 233)

» Weitere interessante Umfrageergebnisse

1 Arztumfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 31.08.2021 bis 06.09.2021

zu weiteren Rp. Services

  Weitere Rp. Services

» Übersicht der KV-Prüfsysteme
» Wichtige Arzneimittelinformationen
» Themenspezifische Praxishilfen
Wenn Sie die Rp. Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link:

https://www.deutschesarztportal.de/fileadmin/nl/verteiler/newsletter_arzt.php?EMail=[EMail]&Action=unsubscribe
Bei einigen E-Mail-Programmen kann es vorkommen, dass Links in E-Mails nicht mehr funktionieren. Sollte dies der Fall sein, markieren Sie bitte den Link, kopieren Sie ihn in die Adresszeile Ihres Browsers und drücken Sie anschließend die Enter-Taste.
Rp. Institut zur Sicherung der Arzneimittelverordnung
DAP Networks GmbH ▪ Agrippinawerft 22 ▪ 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 87 555 ▪ Fax 0221 / 222 87 550
E-Mail info@rpinstitut.com
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels