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Zweitmeinungsverfahren müssen von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genehmigt werden. Der Anspruch gesetzlich versicherter Patienten besteht zum Beispiel bei einer geplanten Amputation eines diabetischen Fußes oder der Implantation einer Knieendoprothese.
Die große Mehrheit der Ärzte bewertet das Zweitmeinungsverfahren positiv: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben 64 % der teilnehmenden Ärzte (N = 233) an, dass sie dem Zweitmeinungsverfahren positiv gegenüberstehen. Lediglich 14 % der Teilnehmer haben eine negative Haltung gegenüber dem Verfahren.
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